Brandschutz

Der wirtschaftliche Erfolg jedes Unternehmens hängt unter anderem davon ab, dass ein schadenfreier und reibungsloser Ablauf des Betriebs gewährleistet ist. Durch konsequentes und vorbeugendes Brandschutzmanagement, dem Erkennen der Gefahren und Brandrisiken, deren Bewertung und dem Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen, lässt sich das Brandrisiko verringern und die Sicherheit vor Bränden im Unternehmen entscheidend verbessern. Sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens und vertrauen Sie auf  unsere Erfahrung.

 

Brandschutz im Unternehmen

 

Die wichtigsten Personen im betrieblichen Brandschutz sind natürlich Sie und Ihre Mitarbeiter. Sie sind vor Ort und haben die Möglichkeit durch präventive Maßnahmen Brände vorzubeugen. Dazu zählt z.B. der Aushang der Brandschutzordnung Teil A, der sogennante Alarmplan. Hier steht in Kurzform drauf, wie ich mich im Falle eines Brandes verhalten soll. Ein weiterer Punkt ist die Beschilderung mit entsprechenden Piktogrammen wie z.B. Notausgang, Feuerlöscher, Sammelplatz etc., damit die Mitarbeiter im Notfall das Gebäude schnell und sicher verlassen können. Die Ausbildung von Mitarbeitern zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern ist nicht nur vorgeschrieben, sondern kann im Notfall Leben retten. Die meisten Beschäftigten wissen zwar, wie ein Feuerlöscher aussieht, haben ihn aber noch nie in der Hand gehabt und kennen die Handhabung nicht. Zudem müssen ausgesuchte Mitarbeiter ausgebildet werden,um andere sicher nach draußen zu führen und sicherstellen, dass niemand zurückbleibt. Vorgeschrieben sind hier mindestens 5% der Belegschaft bei normaler Brandgefährdung (Verwaltungsgebäude). Ausschlaggebend ist aber die zeitliche und räumliche Nähe. Dabei sind Urlaub, Krankheitszeiten, Schichten etc. mit einzukalkulieren. Mit einzukalkulieren ist ebenfalls die Gegebenheit der Gebäude. Gibt es mehrere Etagen oder mehrere Abteilungen, die vielleicht weiter auseinander liegen. Dann macht es wenig Sinn, sich auf die 5% zu verlassen.

 

Brandschutzbeauftragter

 

der Brandschutzbeauftragte ist berechtigt und hat die nötige Ausbildung, Ihre Brandschutz- und Evakuierungshelfer auszubilden. Weiter unterstützt dieser Ihr Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes, auch gegenüber Behörden und Sachversicherern. In den meisten Fällen ist ein Brandschutzbeauftragter für die Betreuung allerdings nicht notwendig, Ausnahmen gibt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes vor. Es kann aber absolut Sinn machen, sich bei seinem Sachversicherer zu erkundigen, ob die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten, sich positiv auf die Beiträge auswirkt. Dann haben wir ein klassisches Rechenexempel.

 

Wir können Sie mit folgenden Leistungen im Bereich Brandschutz unterstützen:

 

 

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