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Analyse
 

Wir analysieren Ihr Unternehmen im Arbeits- und Brandschutz und

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Ausbildung von Ersthelfern gemäß DGUV G 304-001

Um sicherzustellen, dass bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.

 

  • Rettung aus dem Gefahrenbereich (Ausbilderdemonstration – AD * )
  • Absetzen des Notrufes (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und des Wärmeerhalts (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Wundversorgung mit Verbandmitteln aus dem Verbandkasten durchführen (TÜ ** )
  • Abdrücken am Oberarm (TÜ)
  • Druckverband am Arm (TÜ)
  • Maßnahmen zur Schockvorbeugung/-bekämpfung (im Rahmen eines Fallbeispiels)
  • Ruhigstellung bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen mit einfachen Hilfsmitteln (TÜ)
  • Handhabung einer Kälte-Sofortkompresse (AD)
  • Feststellen des Bewusstseins (TÜ)
  • Feststellen der Atemfunktion (TÜ)
  • stabile Seitenlage (TÜ)
  • Wiederbelebung (TÜ)
  • Einbindung des AED in den Ablauf der Wiederbelebung (AD)
  • Abnehmen des Helmes durch zwei Helfer (AD)
  • Lagerungsarten – atemerleichternde Lagerung, Oberkörperhochlagerung (TÜ)
  • Entfernen von Fremdkörpern aus den Atemwegen (AD)


Dauer der Schulung: 1 Tag