Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß DGUV G 112 – 190

Je nach Gefahrstoff, Umgebung und Tätigkeit kommen Filter-, Behälter- oder Schlauchgeräte zum Einsatz. Das Tragen von Atemschutz bedeutet immer eine zusätzliche körperliche Belastung des Trägers. Daher sind neben einer gründlichen Ausbildung auch Gewöhnungs-, Arbeits- und ggf. Belastungsübungen gesetzlich vorgeschrieben.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Atemschutzgeräteträger in seinem Unternehmen gemäß den in der DGUV G 112-190 festgelegten Inhalten jährlich zu unterweisen. Mit dieser Schulung erfüllt der Arbeitgeber seine Schutz- und Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Beschäftigten und dem geltenden Recht gegenüber Behörden.

 


Dauer der Schulung: 1 Tag