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Analyse
 

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Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß DGUV G 112 – 190

Je nach Gefahrstoff, Umgebung und Tätigkeit kommen Filter-, Behälter- oder Schlauchgeräte zum Einsatz. Das Tragen von Atemschutz bedeutet immer eine zusätzliche körperliche Belastung des Trägers. Daher sind neben einer gründlichen Ausbildung auch Gewöhnungs-, Arbeits- und ggf. Belastungsübungen gesetzlich vorgeschrieben.

 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Atemschutzgeräteträger in seinem Unternehmen gemäß den in der DGUV G 112-190 festgelegten Inhalten jährlich zu unterweisen. Mit dieser Schulung erfüllt der Arbeitgeber seine Schutz- und Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Beschäftigten und dem geltenden Recht gegenüber Behörden.

 

  • Zweck des Atemschutzes
  • Regelwerke für Atemschutz
  • Gebrauchsanweisung des Herstellers
  • Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe
  • Folgen von Sauerstoffmangel für den menschlichen Organismus
  • Atmung des Menschen, physiologische Zusammenhänge
  • Belastung durch Atemschutzgeräte
  • Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten
  • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
  • Anlegen der Atemschutzgeräte / Filtergeräte
  • Verhalten während des praktischen Gebrauchs
  • Reinigung, Kontrolle, Prüfung
  • Entsorgung
  • Bereithalten, behandeln und Kontrolle der Einsatzbereitschaft der Geräte
  • Praktische Übungen


Dauer der Schulung: 1 Tag