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Analyse
 

Wir analysieren Ihr Unternehmen im Arbeits- und Brandschutz und

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Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung, sich sicherheitstech- nisch und betriebsärztlich beraten zu lassen?

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach §1 und 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)