Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung, sich sicherheitstech- nisch und betriebsärztlich beraten zu lassen?

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach §1 und 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)