Wie errechnet sich die Grundbetreuung für mein Unternehmen?

Die Berechnung der geforderten Betreuungsstunden findet über den WZ-Kode statt. Dabei handelt es sich um die Klassifikation der Wirtschaftszweige. Sie berücksichtigt die Vorgaben der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft

 

Die Klassifikation dient in der DGUV Vorschrift 2 der Zuordnung zu den Betreuungsgruppen gemäß Anlage 2 Abschnitt 4 der DGUV Vorschrift 2. Nach den Betreuungsgruppen richtet sich die Mindesteinsatzzeit in der Grundbetreuung. Hiervon entfallen 20% auf die betriebsärztliche Betreuung, mindestens jedoch 0,2 h pro Mitarbeiter/Jahr.