Wann brauche ich einen Sicherheitsbeauftragten?
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer nach § 20 DGUV Vorschrift 1 unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.
Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:
- Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
- Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
- Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
- Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
- Anzahl der Beschäftigten.