Wann brauche ich einen Sicherheitsbeauftragten?

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer nach § 20 DGUV Vorschrift 1 unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.

 

Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind: