Welche Verletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen?

Alle, auch kleine Schnittverletzungen. Die Entnahme von jeglichem Verbandmaterial ist schriftlich festzuhalten. Wichtig deshalb, denn wenn daraus später eine größere oder chronische Verletzung oder (zeitweise) Arbeitsunfähigkeit entsteht und beispielsweise Reha-Maßnahmen anstehen, ist die zuständige Berufsgenossenschaft als Versicherer in der Pflicht, da sich eindeutig nachweisen lässt, dass die Krankheit aus einer Arbeitsverletzung resultiert.