Was ist ein Arbeitsunfall und was muss ich tun, wenn solch eine Situation eintritt?

Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Ob die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall vorliegen, muss der zuständige Unfallversicherungsträger in jedem Einzelfall genau prüfen. Er erbringt seine Leistungen dann unabhängig von der Frage, wer an dem Arbeits- bzw. Wegeunfall schuld ist.

 

Im Betrieb muss jeder Unfall Aktivitäten auslösen. Entsteht durch den Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen, ist dies der Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige mitzuteilen. Diese Anzeige ist vom Betriebs- bzw. Personalrat mit zu unterzeichnen. Eine Kopie muss an die Arbeitsschutzbehörde geschickt werden.


Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet oder bei einem bestehenden Bandscheibenschaden einen "Hexenschuss" bekommt.