Was ist eine ASA-Sitzung und wann muss ich sie durchführen?
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Organ des betriebliches Arbeitsschutzes und wird ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz).
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen, aus
- dem Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragte Person
- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder (wenn vorhanden)
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten
Außerdem werden geladen
- Die Schwerbehindertenvertretung (falls vorhanden)
- Fallweise Experten und Führungskräfte aus den betrachteten Betriebsbereichen
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens viermal jährlich zusammen.