Wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Eine direkte gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, sich in Fragen des Brandschutzes beraten zu lassen, gibt es also im Allgemeinen nicht! Je nach der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer kann aber für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung diese Beratungspflicht vorgeschrieben werden. Diese Anlagen können sein - Krankenhäuser, - Kaufhäuser und - Hotels und Beherbungsbetriebe - bestimmte Betriebe, die der Industriebaurichtlinie unterliegen, also Bereiche, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufhält, die sich nicht unbehindert bewegen können und/oder über keine entsprechende Ortskenntnis verfügen.

 

Es kann sich lohnen beim entsprechenden Sachversicherer anzufragen, wie sich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten auf die Versicherungsprämie auswirkt. Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten werden in der gleichnamigen DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) beschrieben.