Muss ich meine „alte“ Beschilderung gegen „neue“ tauschen?

Laut ASR 1.3 müssen bei Neubauten und wesentlichen Änderungen einer Arbeitsstätte sollen nur noch neue Zeichen verwendet werden. Auch wenn diese auf einem bestehenden Betriebsgelände stehen und die und auf dem restlichen Gelände die alten Piktogramme verwendet werden. Wenn eine Mischbeschilderung vorhanden ist, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung, Erwähnung finden.