Wie oft müssen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber/Betreiber für die sichere Bereitstellung und Benutzung elektrischer Arbeitsmittel verantwortlich. So hat er sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme von einer hierzu befähigten Person (bP) geprüft werden. Der Begriff wird in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Befähigte Personen“ konkretisiert.


Auch die TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ fordert die Bewertung der Ergebnisse durch eine befähigte Person. Dabei sind nach der Betriebssicherheitsverordnung Art, Umfang und Fristen der Prüfung sowie die erforderliche Befähigung der prüfenden Person anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und auch zu dokumentieren.