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Wann muss ich einen SiGeKo bestellen?

Nach § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Baustellen, die länger als 30 Arbeitstage von mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig genutzt werden, oder 500 Personentage überschreiten, müssen bei der zuständigen Behörde vorangekündigt werden. Der SiGeKo übernimmt diese Vorankündigung und muss weiterhin dafür sorgen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauprojekt aufgestellt wird. Die Vorankündigung muss spätestens 2 Wochen vor Baubeginn der zuständigen Behörde übermittelt werden.