Prüfung von Leitern und Tritten

In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 und DGUV Information 208-016 (alt: BGI 694 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm befähigte Person Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.