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Befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau gemäß DGUV 201-011

Gemäß Nr. 1 der TRBS 1203"befähigte Personen" muss der Arbeitgeber befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung beauftragen.

 

Inhalt:

  • DIN-Normen im Gerüstbau
  • DGUV V1; (ehem.) BGV C 22; BetrSichV
  • DIN 4420 Teil 1 bis 3
  • Unterschied zw. fahrbaren Arbeitsbühnen und Gerüsten
  • DIN EN 12811
  • Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
  • Arbeits- und Schutzgerüste
  • Kennzeichnung der Gerüste


Dauer der Schulung: 1 Tag