Erste-Hilfe

Ausbildung von Ersthelfern gemäß DGUV G 304-001

 

Um sicherzustellen, dass bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.

In Betrieben und auf Baustellen passieren täglich leichte bis schwere Unfälle. Hier werden Sie darauf vorbereitet und das auch branchenindividuell.

Denn ein Friseurbetrieb muss sich in der Regel mit anderen Notfällenbefassen, als ein Baubetrieb der mit schweren Maschinen arbeitet.

 

Gerne nehmen wir auch Praxisbeispiele aus Ihrem Betrieb in das Training mit auf.

 

Nicht ohne Grund schreiben die Berufsgenossenschaften (BG) vor das mindestens 10% der Belegschaft in der ersten Hilfe ausgebildet sein müssen!!!

 

Ab 10 Personen kommen wir auch in Ihren Betrieb und schulen vor Ort. Allerdings müsste dann ein Schulungsraum von mind. 50m² zur Verfügung stehen, dieses schreiben die Berufsgenossenschaften vor.


 


Dauer der Schulung:

Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 min.

 

Preise: 35,00 Euro pro Person (Für BG Teilnehmer kostenlos, bitte beachten Sie Ihre BG Vorschriften)

 

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