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Was ist eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Sie muss in allen Teilen auf die bauliche Anlage abgestimmt werden. Eine Brandschutzordnung besteht aus 3 Teilen.
 
Teil A: Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen (z.B. Bewohner, Beschäftigte, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten. 

Der Teil A ist im Format DIN A 4 mit einem 10 mm breiten, in roter Farbe versehenen Rand auszuführen.  Die Buchstaben sollten schwarz auf weißem Hintergrund gedruckt sein. Die auf der Brandschutzordnung dargestellten Symbole können farbig abgehoben werden (z.B. Feuermelder - rot, Fluchtwegkennzeichnung - grün usw.). 

Die Brandschutzordnung ist an markanten Punkten (wie am Feuerlöschkasten bzw. Wandhydrant, in allgemein zugänglichen Aufenthaltsräumen, vor Treppenräumen, in der Nähe von Telefonen, usw.) der baulichen Anlage gut sichtbar aufzuhängen.  

Teil B: 
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.  Die in dem Objekt tätigen Personen sind in regelmäßigen Zeitabständen über die Brandschutzordnung zu unterweisen. Diese Unterweisungen sind mit entsprechenden Übungen zu verbinden und aktenkundig zu machen. 

Jede Person, die ein Exemplar der Brandschutzordnung Teil B zur persönlichen Unterrichtung erhält, hat den Empfang schriftlich zu bestätigen. 

Teil C: 
Der Teil C richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z.B. Brandschutzbeauftragter, Hausfeuerwehr, Sicherheitsingenieure oder Brandschutzhelfer).