Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Analyse
 

Wir analysieren Ihr Unternehmen im Arbeits- und Brandschutz und

zeigen Ihnen visualisiert die Potentiale auf!

 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wann brauche ich einen Sicherheitsbeauftragten?

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer nach § 20 DGUV Vorschrift 1 unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.

 

Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

  • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
  • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
  • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
  • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
  • Anzahl der Beschäftigten.