Befähigte Person zur Prüfung im Gerüstbau gemäß DGUV 201-011
Gemäß Nr. 1 der TRBS 1203"befähigte Personen" muss der Arbeitgeber befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung beauftragen.
Inhalt:
- DIN-Normen im Gerüstbau
- DGUV V1; (ehem.) BGV C 22; BetrSichV
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- Unterschied zw. fahrbaren Arbeitsbühnen und Gerüsten
- DIN EN 12811
- Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Dauer der Schulung: 1 Tag